Änderung der Gemeindeordnung, neue Defizitbremse

Die FDP Binningen erachtet den Wechsel von der Schuldenbremse zur Defizitbremse als Fortschritt bei der Steuerung des Haushalts der Gemeinde Binningen

Wie funktioniert die vorgeschlagene Defizitbremse im Kern?

  • Die Defizitbremse legt das maximale Defizit auf 3% der Fiskalerträge fest. Damit wird sichergestellt, dass der Haushalt der Gemeinde langfristig ausgeglichen und das Defizit tragbar bleibt und in einem gesunden Verhältnis zum Steueraufkommen steht.

  • Wird das maximale Defizit überstiegen, dann kann ein Budget nur mit 2/3 Mehrheit im Einwohnerrat verabschiedet werden.

  • Weiterhin ist jede Veränderung des Steuerfusses nur mit einer 2/3 Mehrheit mög lich. Die gesetzlich geforderte jährliche Festlegung des Steuerfusses ist bei Bestätigung des bisherigen Steuerfusses weiterhin mit einfacher Mehrheit möglich.

Was sind die Vorteile einer Defizitbremse?

  • Vorteil ist insbesondere, dass (anstelle einer einmaligen Lösung der Schulden-bremse) mit der Defizitbremse eine jährliche Überprüfung des Haushalts im Rahmen des Budgets stattfindet.

  • Vorteilhaft ist auch, dass die Defizitbremse eine vorausschauende Steuerung der Ge-meindefinanzierung erlaubt.

  • Mit der Ausrichtung auf den Haushalt ist die Defizitbremse sogar besser geeignet, diese kantonal vorgegebene Zielsetzung zu erreichen als die bestehende Schulden-bremse.

  • Flexibilität: Während die Schuldenbremse vom absoluten Grundsatz der 100%-gen Eigenfinanzierung ausgeht, ermöglicht die Defizitbremse eine der tatsächlichen Finanzkraft der Gemeinde angepasstere Finanzierung.

  • Bisher bestand keine Beschränkung für Defizite des Budgets.

Was sind die wesentlichen Nachteile der Defizitbremse gegenüber der bestehenden Schul-denbremse?

  • Die Defizitbremse erlaubt innerhalb der Begrenzungen (3 Prozent der budgetierten
    Fiskalerträge) wiederholt negative Haushaltsabschlüsse.

  • Im Unterschied zur bisherigen Schuldenbremse mit der 100%-gen Selbstfinanzierung erfordert die Defizitbremse nicht, dass vor der Investition die nötigen Mittel vollständig angespart werden

  • Beim ursprünglichen Vorschlag des Gemeinderates der Defizitbremse war keine absolute Verschuldungsgrenze des Gemeindehaushalts vorgesehen. Es ist aber theoretisch (durch jahrelange Kumulation von Defiziten) denkbar, dass eine Überschuldung eintreten könnte.