BVG-Reform: Grosse Chance zur Modernisierung der zweiten Säule verpasst

Das JA-Komitee bedauert das Nein der Stimmberechtigen zur BVG-Reform. Wichtige Herausforderungen wie die bessere Versicherung von tiefen Einkommen in der zweiten Säule und die Verbesserung der Generationengerechtigkeit bleiben damit ungelöst. Die Blockadepolitik muss überwunden werden, um das bewährte Dreisäulensystem in die Zukunft zu führen.

22.09.2024
Eine breite Allianz von Parteien (GLP, EVP, Die Mitte, FDP und SVP) und Verbänden bedauert die Ablehnung der BVG-Reform. Die notwendige Modernisierung der zweiten Säule wird damit verpasst.


Verpasste Chance, die Altersvorsorge an gesellschaftliche Realität anzupassen

Die Ablehnung der BVG-Reform bedeutet, dass dringend notwendige Anpassungen des heutigen Systems an die gesellschaftlichen Veränderungen nicht umgesetzt werden können. Dazu gehören die Verbesserung der Renten für Teilzeiterwerbstätige und tiefe Einkommen in der zweiten Säule sowie mehr Generationengerechtigkeit durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Auch hätte die Senkung der BVG-Beiträge älterer Arbeitnehmender deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.


Bewährtes Dreisäulensystem in der Altersvorsorge

Der Reformbedarf der zweiten Säule aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt bleibt bestehen. Das Dreisäulensystem der Schweizer Altersvorsorge ist in der Bevölkerung unbestritten, ausgewogen und stabil. Die drei Säulen sind komplementär und verfolgen unterschiedliche Ziele. Das schafft Sicherheit. Es ist nicht zielführend und insbesondere nicht im Interesse der Schweizer Bevölkerung, eine Säule gegen die andere auszuspielen.


Schweiz verdient eine sachliche und faktenbasierte Diskussion

Im Abstimmungskampf wurde von der Nein-Seite wiederholt mit Falschaussagen gearbeitet, wie die Gegner selbst eingestehen mussten. Diese Verunsicherung hat dazu beigetragen, den Kompromiss zu verhindern. Diese Blockadepolitik schadet der Reformfähigkeit unseres Landes.

Um was geht es?

Die BVG-Reform passt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus dem Jahr 1982 an. Die Revision ist überfällig, denn seit der letzten Anpassung sind über 20 Jahre vergangen. Mit der BVG-Revision wird unsere 2. Säule an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Damit sichern wir das bewährte Schweizer 3-Säulen-System für die Zukunft.

Überblick der wichtigsten Elemente der BVG-Reform

Senkung des Mindestumwandlungssatzes

Bisher: 6.8 Prozent
Neu: 6.0 Prozent

Ziel: Der Umwandlungssatz wird an die heutige Lebenserwartung angepasst. Die systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern wird gestoppt. Das bewährte Schweizer 3-Säulen-System wird langfristig gesichert.

Ausgleichsmassnahmen Übergangsgenerationen

Die Übergangsgeneration (15 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter) erhält einen Rentenzuschlag. Erste 15 Jahrgänge: maximal 200/150/100 Fr./Monat, je nach Höhe des Altersguthabens.

Maximaler Rentenzuschlag mit einem Altersguthaben bis 220’500 Franken. Progressiv reduzierter Rentenzuschlag mit einem Altersguthaben von 220’500 bis zu 441’000.

Reduktion des Koordinationsabzugs

Bisher: Fixer Abzug von 25’725 Franken auf dem jeweiligen Jahreslohn
Neu: 20% des AHV-Lohns (bei mehreren Jobs werden die Löhne summiert)

Ziel: Tiefe Einkommen werden im BVG besser versichert.